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FFP2-Masken für Berechtigte

Lübz, den 23.02.2022

Wie in der Presse angekündigt erhalten Bezieher/innen von Sozialleistungen wie Wohngeld, ALG II oder Bafög ab sofort FFP2-Masken. Berechtigte können während der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich montags von 8 bis 12 Uhr) zu jeder halben und vollen Stunden zum Vordereingang des Rathauses kommen.

 

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros geben je 2 Masken pro Berechtigten im Zuge der Abarbeitung der Termine ab. Berechtigte müssen dazu das Rathaus nicht betreten.

 

Ein G3-Nachweis ist nicht notwendig. Zunächst werden nur Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Eldenburg bedient. Ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen ist vorzulegen.