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„Wir für Sie vor Ort“ - Bürgersprechstunde zur Grundsteuerreform

Lübz, den 15.09.2022

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Eigentümerinnen und Eigentümern eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bzw. von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, zu entrichten und wird von den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet, erhoben.

Die Grundsteuer zählt zu deren größten Einnahmequellen der Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Städte und Gemeinden finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien.

 

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer dazu aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Letzter Abgabetermin ist bundeseinheitlich der 31. Oktober 2022.

 

Zur Erklärungsabgabe

 

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch, beispielsweise über das Portal der Steuerverwaltung „MEIN ELSTER“, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unterstützungsangebote sind auf dem Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grund-stück/Grundsteuerreform/ zu finden. Hier stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise ausführliche Klickanleitungen für die Abgabe über „MEIN ELSTER“ und weitere nützliche Informationen, wie ein Merkblatt zur Wohnflächenberechnung, zur Verfügung.

Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten sind auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ ersichtlich.

 

Übrigens steht seit kurzem der vereinfachte Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit ELSTER-Konto zur Verfügung. Diese Seite kann für die Erklärungsabgabe bei einfach gelagerten Eigentumsverhältnissen, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, genutzt werden.

 

Bürgersprechstunden

 

Des Weiteren bietet Ihnen die Finanzverwaltung aus der Landeshauptstadt Schwerin die Möglichkeit, dass Sie bei einer Bürgersprechstunde Ihre persönlichen Fragen stellen können. Sie erhalten dort alle nötigen Informationen rund um die Grundsteuerreform und zur elektronischen Erklärungsabgabe. Dazu werden Sie herzlich eingeladen!

 

Wann? : 27.09.2022
Uhrzeit?: Beginn 16:00 Uhr
Wo?:

Aula der Grundschule Lübz

Schützenstraße 36

19386 Lübz

                                            

Für weitere Informationen zu den kommenden Terminen, wenden Sie sich gern an uns als Gemeinde oder an das Finanzamt unter der Telefonnummer 0385/5400-930.