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Steuern

Folgende Steuerhebesätze werden in der Stadt Lübz angewendet für

Gewerbesteuer:  - 380 von Hundert
Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 350 von Hundert
Grundsteuer B: für Grundstücke 430 von Hundert

 

Hundesteuer

erster Hund 30,00 €/Jahr
zweiter Hund 40,00 €/Jahr
dritter und jeder weitere Hund 50,00 €/Jahr
gefährliche Hunde nach Landesverordnung das dreifache der o. g. Beträge