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Steuern

Folgende Steuerhebesätze werden in der Stadt Lübz angewendet für

Gewerbesteuer: -400 von Hundert
Grundsteuer A:für land- und forstwirtschaftliche Betriebe310 von Hundert
Grundsteuer B:für Grundstücke610 von Hundert

 

Hundesteuer

erster Hund30,00 €/Jahr
zweiter Hund40,00 €/Jahr
dritter und jeder weitere Hund50,00 €/Jahr
gefährliche Hunde nach Landesverordnungdas dreifache der o. g. Beträge